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Donnerstag, 17. Mai 2012    

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Position:  / Kliniken / Fachklinik für Forensische Psychiatrie und Psychotherapie / Sicherheit / Konzept

   
           
 
   
 
   
 
   
 
   
 
   
 
     
 
   
 
   
 
   
 
   
 
   
 
   
 
   

Sicherheitskonzept

Als Maßregelvollzugsklinik haben wir nicht nur einen therapeutischen Auftrag für unsere Patienten („Besserung“), sondern auch den der Sicherung. Der Sicherungsauftrag bezieht sich auf die Patienten, die Mitarbeiter und die Gesellschaft. Im Auftrag der Klinikleitung konzeptioniert, koordiniert und kontrolliert der Sicherheitsbeauftragte alle hierfür erforderlichen Maßnahmen. Nur durch ein aufeinander abgestimmtes Konzept von äußeren und inneren Sicherheitsmaßnahmen ist es möglich, ein Höchstmaß an Sicherheit zu gewährleisten.

 

Innere Sicherheit:

 

Die innere Sicherheit beginnt im Denken unserer Mitarbeiter, basierend auf unserem Klinikkonzept. Tägliche Risikoabschätzung, z.B. bei Lockerungen, setzt ein Höchstmaß an fachlicher Kompetenz seitens der Mitarbeiter voraus. Nur wer umfassend mit Biographien, Krankheitsbildern, Krankheitsverläufen und der Delinquenzkarriere der Patienten vertraut ist, sie versteht und differenzieren kann, wird bei den Patienten Veränderungen schnell und zuverlässig erkennen und einschätzen können.

 

  • Klare Strukturen (Standards, Leitlinien, Dienstanweisungen, Hausordnung) geben für Patienten aber auch Mitarbeiter klare Rahmenbedingungen vor.
  • Lockerungen und Entlassungen werden nur nach einem standardisierten Verfahren (Lockerungskonferenzen) gewährt. Sie basieren nie auf der Entscheidung nur einer einzelnen Person. Ein intensiver Informationsfluss aller Personen, die mit dem Patienten arbeiten wird gewährleistet. In besonderen Fällen werden externe Gutachter, die nicht am therapeutischen Prozess beteiligt sind, hinzugezogen.
  • Fortlaufend finden theoretische und praktische Schulungen der Mitarbeiter statt, um adäquates, sicherheitsbewusstes Verhalten zu implementieren und zu gewährleisten.
  • Das Sicherheitskonzept wird fortlaufend mit externen Experten (Polizei, JVA etc.) besprochen und aktualisiert.

 

Äußere Sicherheit:

 

Baulich-technische Vorrichtungen sind in großem Umfang erforderlich, um einen höchstmöglichen Sicherheitsstandard aufrecht zu erhalten. Der baulich-technische Sicherheitsstandard der Stationen richtet sich nach den Erfordernissen des jeweils untergebrachten Patientenklientels.

 

  • Sicherheitszäune haben Übersteig- und Untergrabschutz und werden regelmäßig kontrolliert.
  • Hochsicherheitsfenster und Gitter enthalten mechanische Sicherungsanlagen.
  • Der Zugang zu den Stationen erfolgt über besondere „Schleusen“.
  • Das Gesamtkonzept umfasst mehrere Sicherheitsringe, wobei der Äußere vollständig videoüberwacht ist.
  • Alle Sicherungssysteme laufen in einem computergestützten Gefahrenmanagementsystem der neuesten Generation zusammen.          
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